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Erbrecht: Bei hochbetagten Erben kann eine eidesstattliche Versicherung als Erbnachweis beim Nachlassgericht eingereicht werden

Im vorliegenden Fall bestand aufgrund des hohen Alters der Erben die Gefahr, dass diese vor dem Ende des Erbscheinsverfahrens versterben und damit nicht mehr in der Lage sind, das Erbe anzutreten. Insbesondere bestand die Gefahr, dass das Erbscheinsverfahren aufgrund der vorzulegenden Personenstandsurkunden nicht zeitnah erledigt werden kann, da es bei der Beschaffung der Personenstandsurkunden zu Problemen kam. Angesichts der Gefahr, dass die Erben über das Erbscheinsverfahren versterben könnten, wurde es als zulässig angesehen, dass die Erben den Erbennachweis statt mit den üblichen Personenstandsurkunden mit Hilfe von eidesstattlichen Versicherungen führen können.









