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Erbrecht Testierunfähigkeit Zeugnisverweigerungsrecht Krankenkasse | Kein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich eines Pflegegutachtens für Krankenkassenmitarbeiter im Erbscheinsverfahren

Ist Gegenstand eines Erbscheinsverfahrens beim Nachlassgericht die Frage der Testierunfähigkeit des Erblassers, steht den Mitarbeitern einer Krankenkasse hinsichtlich eines Pflegegutachtens bezüglich des Erblassers kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die sozialrechtliche Verschwiegenheitspflicht endet vielmehr mit dem Tod des Erblassers, da zu unterstellen ist, dass der Erblasser Zweifel über seine Testierfähigkeit ausräumen will.
(Testierunfähigkeit Zeugnisverweigerungsrecht Krankenkasse)









