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Erbrecht Nachlasspflegschaft Nachlassinsolvenz | Fortbestand der Nachlasspflegschaft trotz Nachlassinsolvenz
Die Nachlassinsolvenz führt nicht zum Fortfall der Nachlasspflegschaft.
Im Rahmen der Nachlassinsolvenz nimmt der Nachlasspfleger die Rechte der unbekannten Erben im Nachlassinsolvenzverfahren wahr.
Mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz entfällt jedoch die Befugnis des Nachlasspflegers zur Verwaltung des Nachlasses. Diese Kompetenz geht auf den Insolvenzverwalter über.



