Kategorie Nachlasspflegschaft

Erbrecht Nachlasspflegschaft Nachlassinsolvenz | Fortbestand der Nachlasspflegschaft trotz Nachlassinsolvenz

Die Nachlassinsolvenz führt nicht zum Fortfall der Nachlasspflegschaft.
Im Rahmen der Nachlassinsolvenz nimmt der Nachlasspfleger die Rechte der unbekannten Erben im Nachlassinsolvenzverfahren wahr.
Mit der Eröffnung der Nachlassinsolvenz entfällt jedoch die Befugnis des Nachlasspflegers zur Verwaltung des Nachlasses. Diese Kompetenz geht auf den Insolvenzverwalter über.

Erbrecht Nachlasspflegschaft Kostenvorschuss | Auch bei einem bedürftigen Nachlass besteht für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft keine Pflicht zur Leistung eines Kostenvorschusses

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 14.07.2011 Aktenzeichen: 11 Wx 17/11 Kurze Zusammenfassung der Entscheidung: Die Anordnung der Nachlasspflegschaft darf nicht von der Leistung eines Kostenvorschusses seitens des Antragstellers abhängig gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn der Nachlass bedürftig, d.h.…

Erbrecht Vermächtnis Nachlasspflegschaft | Keine Beschwerung des Vermächtnisnehmers durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Vermächtnis Nachlasspflegschaft

Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Vermächtnisnehmer berechtigt ist, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft durch das Nachlassgericht Beschwerde einzulegen.
Das Beschwerderecht des Vermächtnisnehmers wird abgelehnt.
Das Gericht verweist diesbezüglich darauf, dass mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft der Vermächtnisnehmer in seinen Rechten nicht verletzt oder eingeschränkt wird. Eine solche Verletzung oder Einschränkung ist aber Voraussetzung für das Beschwerderecht.

Erbrecht-Nachlasspfleger | Erfüllt der Nachlasspfleger seine Pflicht zur Erbenermittlung nicht kann er den Erben gegenüber auf Schadenersatz haften

Urteil des LG Berlin vom 14.09.2011

Wird ein Nachlasspfleger vom Nachlassgericht bestellt und gehört zum Aufgabenkreis des Nachlasspflegers auch die Ermittelung der Erben, so ist der Nachlasspfleger verpflichtet, selber alle erforderlichen Maßnahmen zu Erbenermittlung durchzuführen, die dem Nachlasspfleger zumutbar sind. Nur wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, darf der Nachlasspfleger im Weiteren einen gewerblichen Erbenermittler mit der Auffindung der Erben beauftragen. Verstöße des Nachlasspflegers gegen seine Verpflichtung zur selbstständigen Erbenermittlung können zu Schadenersatzansprüchen der Erben gegenüber dem Nachlasspfleger führen.